Fahrtkosten-Zuschuss: Frist läuft Ende Oktober aus

Drucken
Artikel teilen

Berufspendler:innen in Kärnten haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Fahrtkosten zu erhalten. Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) können Anträge für den Fahrtkostenzuschuss noch bis zum 31. Oktober bei der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden. Bis 31. Dezember kann man auch den „Kärntner Sprit-Bonus“ beantragen.

 

Die steigenden Spritpreise machen das tägliche Pendeln für viele Beschäftigte zunehmend zur finanziellen Belastung. Gerade wer auf das Auto angewiesen ist und weite Strecken zum Arbeitsplatz zurücklegt, spürt die höheren Kosten bei jedem Arbeitsweg. Umso wichtiger sind Unterstützungen, die das Pendeln leistbarer machen. Eine davon ist der Fahrtkostenzuschuss des Landes, der von der Arbeiterkammer Kärnten administriert wird. Er richtet sich an Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die mehrmals pro Woche pendeln. Wer weniger als 30.000 Euro jährlich verdient und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, bekommt das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Doch auch wer mit dem Auto fahren muss, kann den Fahrtkostenzuschuss beantragen. Anträge für das Jahr 2025 können noch bis zum 31. Oktober gestellt werden.

 

75 Euro zusätzlich mit dem „Kärntner Sprit-Bonus“

Das Land unterstützt Pendler:innen einmalig mit 75 Euro zusätzlich.  Mit dem Sprit-Bonus kommt eine zusätzliche Unterstützung bei jenen an, die lange Wege zur Arbeit zurücklegen. Anspruch haben Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge, die die Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss erfüllen, mit dem Privatfahrzeug pendeln und mindestens 30 Kilometer einfache Wegstrecke zurücklegen. Der Antrag kann bis 31. Dezember gestellt werden.

 

Alle Infos zum Fahrtkostenzuschuss und zum „Kärntner Sprit-Bonus“ gibt es auf der Website arbeitnehmerfoerderung.at oder telefonisch unter 050 477-4003.


Drucken
Artikel teilen
Pendlerin © CandyBox Images

Zuschuss für Fahrtkosten

Arbeitnehmer:innen, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Zuschuss für Fahrtkosten

Mehr zum Thema
Maut © S.Kobold

Mautkostenersatz

Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Mautkostenersatz

Mehr zum Thema
Schreinerin in ihrer Schreinerei mit Hobel © Kzenon

Fahrtkosten für Lehrlinge

Lehrlinge und Jugendliche mit Anlern- und Praktikantenverträgen können einen Fahrkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Fahrtkosten für Lehrlinge

Mehr zum Thema
NACH OBEN
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichert diese Website Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen über Cookies, sowie welche Daten wir wie lange speichern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie auch der Verwendung von Cookies widersprechen und die Browsereinstellungen entsprechend anpassen.