Mautkostenersatz

Drucken
Artikel teilen

Wir fördern Mobilität!

Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Voraussetzungen für den Mautkostenersatz:

  • Sie haben den Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie benützen nachweislich die Maustrecken Tauernautobahn, Felbertauerntunnel oder die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. 

Einreichschluss: 31. Oktober 2024


Drucken
Artikel teilen
Abendschüler © contrastwerkstatt

Fahrtkosten für berufstätige Abendschüler

Arbeitnehmer:innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Fahrtkosten für berufstätige Abendschüler

Mehr zum Thema
Pendlerin © CandyBox Images

Zuschuss für Fahrtkosten

Arbeitnehmer:innen, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Zuschuss für Fahrtkosten

Mehr zum Thema
NACH OBEN
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichert diese Website Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen über Cookies, sowie welche Daten wir wie lange speichern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie auch der Verwendung von Cookies widersprechen und die Browsereinstellungen entsprechend anpassen.