Mautkostenersatz

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Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Voraussetzungen für den Mautkostenersatz:

  • Sie haben den Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie benützen nachweislich die Maustrecken Tauernautobahn, Felbertauerntunnel oder die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. 

Die Anträge für das Jahr 2024 stehen voraussichtlich ab Ende Jänner 2025 zur Verfügung.

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