Das Land Kärnten gewährt im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes Fahrtkostenzuschüsse für Kärntner Arbeitnehmer:innen. Diese werden aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung finanziert und von der Arbeiterkammer Kärnten administriert.
Im Rahmen einer Sonderaktion gewährt das Land Kärnten jenen Kärntner Arbeitnehmer:innen, die für den aktuellen „Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen“ sowie für den „Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge“ anspruchsberechtigt sind – jeweils für den Individualverkehr/Privatfahrzeug – einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 75 ab einer einfachen Wegstrecke von 30 Kilometern vom Wohn- zum Dienstort.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt für den aktuellen „Fahrkostenzuschuss für Berufspendler:innen“ oder den „Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge“ – jeweils für den Individualverkehr.
- Die einfache Wegstrecke vom Wohnsitz zum Dienstort muss mindestens 30 km betragen.
- Für die Wegstrecke vom Wohnsitz zum Dienstort muss das Privatfahrzeug verwendet werden, da die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachweislich nicht möglich ist.
- Der aktuelle Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen und auf Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge (jeweils Privatfahrzeug) muss entweder bereits eingereicht, positiv erledigt sein oder mittels eigenem Antragsformular mitgesendet werden.
Die Antragstellung ist ab 1. Juni möglich.
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt
Hinweis
Auf die genannte Förderung und den genannten Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.