Wir fördern Lehrlinge!
Gute Fahrt für Kärntner Lehrlinge: Sie können einen Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.
Lehrlinge, die täglich mit öffentlichen Verkehrsmittel pendeln, erhalten einen Fahrtkostenzuschuss ab zwei Kilometern. Ist die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich, kann ab einer Wegstrecke von fünf Kilometern ein Zuschuss beantragt werden.
Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge:
- Dein Hauptwohnsitz muss in Kärnten sein.
- Du musst in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen.
- Deine Eltern müssen für dich die Familienbeihilfe beziehen.
- Du darfst keinen Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt haben.
- Fahrtenbeihilfe vom Finanzamt muss bezogen werden.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Einreichschluss: 31. Oktober 2024
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