Fahrtkosten für Lehrlinge

Drucken
Artikel teilen

Wir fördern Lehrlinge!

Gute Fahrt für Kärntner Lehrlinge: Sie können einen Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Lehrlinge, die täglich mit öffentlichen Verkehrsmittel pendeln, erhalten einen Fahrtkostenzuschuss ab zwei Kilometern. Ist die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich, kann ab einer Wegstrecke von fünf Kilometern ein Zuschuss beantragt werden.

Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge:

  • Dein Hauptwohnsitz muss in Kärnten sein.
  • Du musst in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen.
  • Deine Eltern müssen für dich die Familienbeihilfe beziehen.
  • Du darfst keinen Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt haben.
  • Fahrtenbeihilfe vom Finanzamt muss bezogen werden.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. 

Die Anträge für das Jahr 2024 stehen voraussichtlich ab Ende Jänner 2025 zur Verfügung.

Drucken
Artikel teilen
Ausbildung © industrieblick

Fahrtkosten für Berufswettbewerbe

Lehrlinge erhalten einen Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zu Berufswettbewerben aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Fahrtkosten für Berufswettbewerbe

Mehr zum Thema
Frau trägt Kartons © Peter Atkins

Heimkostenzuschuss für Lehrlinge während der Berufsschulzeit

Der Heimplatz wird leistbar: Lehrlinge können einen Heim- bzw. Wohnkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Heimkostenzuschuss für Lehrlinge während der Berufsschulzeit

Mehr zum Thema
NACH OBEN
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichert diese Website Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen über Cookies, sowie welche Daten wir wie lange speichern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie auch der Verwendung von Cookies widersprechen und die Browsereinstellungen entsprechend anpassen.