Wir fördern AbendschülerInnen!
Einsatz lohnt sich: ArbeitnehmerInnen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 26.400 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. Einreichschluss ist der 31. Oktober 2022.
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Anträge: Wichtige Infos zur Abgabe
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen.

Mautkostenersatz
Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Zuschuss für Fahrtkosten
ArbeitnehmerInnen, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.