Wir fördern Abendschüler:innen!
Einsatz lohnt sich: Arbeitnehmer:innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Einreichschluss: 31. Oktober 2024
Artikel, die Sie auch interessieren können
![Maut © S.Kobold Maut © S.Kobold](https://arbeitnehmerfoerderung.at/genticsimagestore/3350bfc6f40789456be7c935c4019229-AdobeStock_91177814.jpg)
Mautkostenersatz
Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
![Pendlerin © CandyBox Images Pendlerin © CandyBox Images](https://arbeitnehmerfoerderung.at/genticsimagestore/27037c02b0906647a9c68e9402783f2b-AdobeStock_47644641.jpg)
Zuschuss für Fahrtkosten
Arbeitnehmer:innen, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.