Wir fördern Abendschüler:innen!
Einsatz lohnt sich: Arbeitnehmer:innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Einreichschluss: 31. Oktober 2024
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