Das Land Kärnten fördert Lehrwerkstätten!
Betreiber:innen von Lehrwerkstätten erhalten rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr eine Förderung für den laufenden Betrieb von Lehrwerkstätten. KMU, die einen Lehrling in eine zwischenbetriebliche Lehrwerkstätte entsenden, erhalten ebenfalls eine Förderung für den Zeitraum der Entsendung. Die Antragstellung ist in beiden Fällen über Onlineanträge unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung im Zeitraum zwischen 01.01. und 30.06. des Folgejahres möglich.
Neben der Förderung des laufenden Betriebes gibt es auch eine Förderung für Investitionen in Form von maschinellen und/ oder baulichen Maßnahmen in betriebliche Lehrwerkstätten. Die Antragsstellung ist ganzjährig vor Beauftragung der Maßnahme(-n) über das unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung downloadbare Antragsformular möglich.
Alle Voraussetzungen und Details zu den genannten Lehrwerkstättenförderungen finden sich im jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkt „Förderung der Lehre“ zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) oder online unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung