Unternehmen (Lehrberechtigte gem. § 2 BAG), die ihren Lehrlingen, die Teilnahme am Ausbildungsmodell „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ im Tageszeitmodell ermöglichen, können im Zeitraum 01.07. bis 31.10. für das vorangegangene Schuljahr bzw. den vorangegangenen Vorbereitungslehrgang über den Onlineantrag unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung eine Förderung beantragen.
Alle Voraussetzungen und Details zu „Lehre mit Matura“ finden sich im jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkt „Förderung der Lehre“ zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) oder online unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Skills
Lehrlinge/ Fachkräfte mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zu einem Unternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten stehen und an Bundeswettbewerben/ Berufs- oder Staatsmeisterschaften/ AustrianSkills/ EuroSkills/ WorldSkills teilgenommen haben, können eine Förderung beantragen. Die Teilnahme an Bundeswettbewerben/ Berufs- oder Staatsmeisterschaften/ AustrianSkills wird mit € 1.000,00 unterstützt, während die Teilnahme an EuroSkills/ WorldSkills mit € 2.500,00 gefördert wird.
Die Antragstellung erfolgt über das unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung downloadbare Antragsformular und ist innerhalb von sechs Monaten ab Teilnahme an den fördergegenständlichen Bewerben möglich.
Alle Voraussetzungen und Details zur „Skills-Förderung“ finden sich im jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkt „Förderung der Lehre“ zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) oder online unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung.