Wir fördern Lehrlinge!
Kärnten unterstützt jungen Wettbewerb: Lehrlinge erhalten einen Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zu Berufswettbewerben aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zu Berufswettbewerben:
- Dein Hauptwohnsitz muss in Kärnten sein.
- Du musst an einem Berufswettbewerb im Inland teilgenommen haben.
- Du musst in einem aufrechten Lehrverhältnis sein oder einen Anlern- oder Praktikantenvertrag haben.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Die Anträge für das Jahr 2024 stehen voraussichtlich ab Ende Jänner 2025 zur Verfügung.
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