Bildungsförderung

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Wir fördern Weiterbildung!

Ausbildung zahlt sich aus: Arbeitnehmer:innen, die sich beruflich weiterbilden, erhalten eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Voraussetzungen für die Bildungsförderung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie machen einen berufsspezifischen Kurs.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 30.000 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245). 
  • Die Weiterbildung muss in einem Konnex zur aktuell ausgeübten, beruflichen Tätigkeit stehen und einer Höherqualifizierung entsprechen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den Onlineantrag www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung und ist ab Beginn der Kursmaßnahme bis max. vier Monate nach Ende der Kursmaßnahme möglich.

Alle weiteren Voraussetzungen finden sich online unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung sowie im jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG).

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