Wir fördern Weiterbildung!
Ausbildung zahlt sich aus: Arbeitnehmer:innen, die sich beruflich weiterbilden, erhalten eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für die Bildungsförderung:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie machen einen berufsspezifischen Kurs.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 30.000 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
- Die Weiterbildung muss in einem Konnex zur aktuell ausgeübten, beruflichen Tätigkeit stehen und einer Höherqualifizierung entsprechen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den Onlineantrag www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung und ist ab Beginn der Kursmaßnahme bis max. vier Monate nach Ende der Kursmaßnahme möglich.
Alle weiteren Voraussetzungen finden sich online unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung sowie im jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG).