Heimkostenzuschuss für Lehrlinge während der Berufsschulzeit

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Wir fördern Lehrlinge!

Der Heimplatz wird leistbar: Lehrlinge können einen Heim-/Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Voraussetzungen für den Heim-/Wohnkostenzuschuss:

  • Du bist Lehrling und besuchst blockweise die Berufsschule.
  • Dir ist nicht zumutbar, jeden Tag nach Hause zurückzukehren.
  • Du brauchst vorübergehend (max. für 8 Wochen je Lehrgang) am Ausbildungsplatz ein Heim oder eine Wohnung. 
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Schreinerin in ihrer Schreinerei mit Hobel © Kzenon

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