2021 hat das Land das „Kärnten-Ticket“ vorgestellt, bei dem alle öffentlichen Verkehrsmittel mit einem Ticket genutzt werden können. Wer wenig verdient kann – im Rahmen der von der AK Kärnten administrierten Arbeitnehmerförderung (ANF) – einen Antrag auf Refundierung der Kosten stellen.
Für Berufspendler:innen mit Hauptwohnsitz in Kärnten ist der Umstieg aufs Kärnten Ticket doppelt attraktiv. Wer des Berufes wegen zum Job pendelt, für den bringt dies eine finanzielle Entlastung. Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung, die von der AK Kärnten administriert wird, können – je nach Einkommen und Entfernung zwischen Dienstort und Job – bis zu 100 Prozent des Kärnten Tickets refundiert werden.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Hinweis:
Rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wurde das „Kärnten Ticket“ von 550 auf 399 Euro vergünstigt. Damit sparen sich Kärntens Pendler rund 150 Euro, wenn sie das „Kärnten Ticket“ nutzen. Jugendliche und Pensionisten zahlen für die landesweite Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln 299 Euro. Dies wurde am 17. Jänner bei der Kärntner Regierungssitzung beschlossen.
Häufig gestellte Fragen:
- Kann das Kärnten Ticket im Rahmen des Fahrtkostenzuschusses angerechnet werden?
Für gekaufte Kärnten Tickets, die zur Fahrt zur Arbeit benötigt werden, kann ein Jahr rückwirkend der Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Sonderregelung: Wird das Kärnten Ticket im Jahr 2023 gekauft, kann es auch bereits 2023 eingereicht werden.
- Wie hoch ist der Fahrtkostenzuschuss für das Kärnten Ticket?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Einkommen und der Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort und kann bis zu 100 Prozent des Preises für das Kärnten Ticket betragen. - Erhalte ich den Zuschuss auch, wenn das Kärnten Ticket nicht ganzjährig zur Fahrt zur Arbeit verwendet wird?
In diesem Fall werden die anteiligen Kosten des Kärnten Tickets der anrechenbaren Monate berücksichtigt. - Werden neben dem Kärnten Ticket auch weiterhin andere Jahreskarten beim Fahrtkostenzuschuss berücksichtigt?
Ja. Dabei werden maximal Kosten in der Höhe der Kosten für das Kärnten Ticket berücksichtigt. Bei Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Kärnten und Arbeitsplatz außerhalb Kärntens wird die Kostenobergrenze anhand des „Klima-Tickets für Österreich“ bemessen. - In welcher Form werden Monatskarten im Rahmen des Fahrtkostenzuschusses berücksichtigt?
Es werden die nachgewiesenen Kosten für die Monatskarten maximal jedoch der Jahresbetrag des Kärnten Tickets angerechnet.
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